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BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.03.1979 - F A 99/78
- BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79
Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -). - BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63
Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
Auszug aus BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79
Ein nicht zu Protokoll gestellter Beweisantrag erfordert auch keine Ablehnung durch einen zu begründenden Beschluß (BVerwGE 21, 184). - BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74
Flurbereinigung - Kosteninteresse der Beteiligten - Durchführung des Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79
Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -). - BVerwG, 30.08.1979 - 5 B 62.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79
Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).